Seit dem 05. September 2024 steht das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität des BKA zum Download bereit.
Der Bericht zeichnet sehr anschaulich ein Bild zu Erkenntnissen und Entwicklungen rund um das Thema Organisierte Kriminalität (OK) und ist damit eine wertvolle Quelle für die Erstellung einer institutsspezifischen Risikoanalyse oder für die Optimierung bestehender Sicherungsmaßnahmen (insb. Schulungen und Monitoring).
Zentrale Aussagen entnehmen ich direkt aus dem Bericht:
">> Hohes Bedrohungspotenzial durch Gewalt
Die Nutzung von Gewalt ist ein immanenter Bestandteil des Handelns und Wirkens
von OK-Gruppierungen und spiegelt sich in rund 35 % der OK-Verfahren wider.
Aus einer hohen Verfügbarkeit von Schusswaffen ergibt sich ein hohes Eskalationsund
Bedrohungspotenzial.
>> Große Herausforderungen durch kryptierte
Telekommunikation
In rund 24 % der OK-Ermittlungsverfahren spielt kryptierte Telekommunikation
eine Rolle. Kryptierte Telekommunikation ist bei OK-Gruppierungen etabliert.
>> Hoher Grad an Internationalität in der OK
In mehr als zwei Drittel der in Deutschland geführten OK-Ermittlungsverfahren
wurde eine internationale Tatbegehung und/oder eine Kooperation mit OKGruppierungen
aus dem Ausland festgestellt.
>> Erhebliche finanzielle Schäden
Die durch OK-Gruppierungen verursachten Schäden in Höhe von rund 2,7 Mrd. €
sind im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so hoch. Kriminell erwirtschaftete
Erträge in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen und die illegale Herkunft
des Vermögens zu verschleiern, ist vielen OK-Gruppierungen immanent.
>> Einflussnahme und Unterwanderungspotenzial
Durch die erstmalige Erhebung wird deutlich: OK-Gruppierungen setzen durch
gezielte Einflussnahme auf Personen außerhalb der Gruppierung ihre kriminellen
Interessen durch und gefährden damit staatliche, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Strukturen."
Im Bericht wird festgestellt, dass die Anzahl der gemeldeten OK-Verfahren ggü. dem Vorjahr nur gering angestiegen ist Rauschgifthandel und -schmuggel ist die weiterhin dominierende Deliktkategorie. Der Deliktsbereich Geldwäsche zeichnet sich durch eine erneute gestiegene Anzahl an gemeldeten OK-Gruppierungen aus. Dieser Trend wird im Zusammenhang mit einem wesentlichen Anstieg an Erstmeldungen und einer schwerpunktmäßigen polizeilichen Bekämpfungsstrategie gesehen.
"In der Gesamtbetrachtung spielen Geldwäscheaktivitäten im Berichtsjahr in rund einem Drittel aller
OK-Verfahren eine Rolle. Das festgestellte Volumen der Geldwäscheaktivitäten beläuft sich auf
rund 166 Millionen Euro. Die OK-Gruppierungen investierten ihre Gelder im Berichtsjahr überwiegend
in Handelsgüter (58 %) und Immobilien (35 %). Dabei wurde insbesondere der Immobiliensektor
ab dem Jahr 2019 von der Financial Intelligence Unit (FIU) in enger Abstimmung mit den
Strafverfolgungsbehörden als Risikoschwerpunkt für Geldwäsche identifiziert".
Es wird gesamthaft von einem nicht unerheblichen Finanzvolumen ausgegangen, welches über den Immobiliensektor "gewaschen" wird.
Die Schadenssumme (2,7 Mrd. EUR) stellt die höchste Schadenssumme der letzten zehn Jahre dar. Diese wurde maßgeblich durch den Deliktsbereich Cybercrime gespeist (1,7 Mrd. EUR).
Die identifizierten OK-Gruppierungen handeln zum Großteil grenzüberschreitend (ca. 70%) und weißen in einer Vielzahl von Fällen direkte Bezüge zum europäischen Ausland auf. Es wird demnach erkennbar, dass der übergreifenden Vernetzung von Strafverfolgungsbehörden eine zentrale Bedeutung zukommt.
"Auch Europol sieht zur Bekämpfung
dieser Netzwerke die internationale Kooperation - sowohl innerhalb der EU als auch mit Nicht-EUPartnern
- als Schlüsselelement"
Quelle: BKA - Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität - Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2023