Ausgehend von einer Anfrage der Fraktion "Die Linke" vom 29.12.2022 wurde seitens der parlamentarischen Staatssekretärin, Katja Hessel, eine Stellungnahme im Namen der Bundesregierung abgegeben.
Gegenstand der Auseinandersetzung waren die Entwicklung nicht endbearbeiteter Verdachtsmeldungen, eine Information der FATF über Rückstände bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen und die Frage, inwieweit die Bundesregierung über Bearbeitungsrückstände informiert wurden.
Es lässt sich erkennen, dass (weiterhin) nicht unerhebliche Bearbeitungsrückstände und Prozessschwächen auf Seiten der FIU bestehen und eine Abarbeitung der Bearbeitungsrückstände wie eine kaum zu bewältigende Aufgabe wirkt. Aus den Antworten wird zudem ersichtlich, dass die FIU nicht spezifisch im Rahmen ihres Vor-Ort-Besuchs zur Prüfung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland über Bearbeitungsrückstände informiert wurde.
Quelle: Drucksache 20/4852 (bundestag.de) Siehe Seite 46f.