Die EU hat am 30.05.2024 ein Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen.
Mit der neuen Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden die Standards zur Durchführung von Sorgfaltspflichten harmonisiert.
Der Grund hierfür ist bekannt und aus der Verordnung direkt zu entnehmen:
Bei der Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/849, die die Verpflichtungen der Verpflichteten regeln, stellt sich vor allem die Herausforderung, dass den in diesen Bestimmungen festgelegten Vorschriften keine unmittelbare Geltung zukommt sowie dass bei der Vorgehensweise eine nationale Fragmentierung festzustellen ist. Obwohl die Vorschriften seit drei Jahrzehnten bestehen und weiterentwickelt wurden, werden sie noch immer in einer Weise umgesetzt, die nicht ganz mit den Anforderungen eines integrierten Binnenmarkts in Einklang steht.
Die Verordnung tritt 2027 in Kraft.
Links:
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR VERHINDERUNG DER NUTZUNG DES FINANZSYSTEMS FÜR ZWECKE DER GELDWÄSCHE ODER DER TERRORISMUSFINANZIERUNG
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-36-2024-REV-1/de/pdf
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ÜBER DIE VON DEN MITGLIEDSTAATEN EINZURICHTENDEN MECHANISMEN ZUR VERHINDERUNG DER NUTZUNG DES FINANZSYSTEMS FÜR ZWECKE DER GELDWÄSCHE ODER DER TERRORISMUSFINANZIERUNG, ZUR ÄNDERUNG DER RICHTLINIE (EU) 2019/1937 UND ZUR ÄNDERUNG UND AUFHEBUNG DER RICHTLINIE (EU) 2015/849
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-37-2024-REV-1/de/pdf
Nachfolgend findet sich noch der Link betreffend der Verordnung zur Errichtung der AMLA
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR ERRICHTUNG DER BEHÖRDE ZUR BEKÄMPFUNG VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG UND ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNGEN (EU) NR. 1093/2010, (EU) NR. 1094/2010 UND (EU) NR. 1095/2010
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-35-2024-REV-1/de/pdf