Anscheinend kommen Mindesstrafen, um Sanktionsumgehungen zu ahnden. Strafen sind demnach anzuwenden, wenn beispielsweise Einreisesperren umgangen werden, verbotene Güter gehandelt werden oder Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Unternehmen unterhalten werden. Die Strafen sollen dabei einem gestuften Ansatz folgen.
Ziel, wie man sich denken kann, soll sein, dass Sanktionen stärker beachtet werden. Außerdem sind die Mitgliedsstaaten zwar zur Einhaltung von Sanktionen angehalten, allerdings ohne die Verstöße unbedingt strafrechtlich zu ahnden.
Der Artikel findet sich hier: EU-Mindeststrafen für die Umgehung von Sanktionen (faz.net)