Am 16. Dezember 2022 ist das neunte EU-Sanktionspaket im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in Kraft getreten. Die Maßnahmen zielen insb. auf Ausfuhrkontrollen und -beschränkungen, den Bankensektor, Medien, Beratungsdienstleistungen, Energie und Bergbau sowie das Listing weiterer Personen ab.
Dieses umfasst folgende Punkte:
- "neue Ausfuhrkontrollen und -beschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien eingeführt, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten"
- "Liste der Einrichtungen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands in Verbindung stehen, [wird] um weitere 168 Einrichtungen [...] erweitert"
- "Ausfuhrverbot für die Luftfahrt und die mit der Raumfahrtindustrie zusammenhängenden Güter und Technologien [wird] auf Flugzeugtriebwerke und deren Teile"
- "die Vermögenswerte zweier weiterer russischer Banken" sind einzufrieren. Ferner wird "die Russian Regional Development Bank in die Liste der staatseigenen oder staatlich kontrollierten Einrichtungen Russlands" aufgenommen, was mit einem Transaktionsverbot einher geht.
- "Verfahren zur Aussetzung der Rundfunklizenzen für vier weitere Medien [wurden] eingeleitet"
- "Verbot für die Erbringung von Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Produktprüfung und technische Überwachung für die Russische Föderation"
- "neue Investitionen in den russischen Bergbausektor" werden mit bestimmten Ausnahmen verboten
- Weitere natürliche Personen und Organisationen werden Einzelmaßnahmen ausgesetzt
Ergänzend zu vorgenannten Maßnahmen " ist es Staatsangehörigen der EU untersagt, Posten in den Leitungsgremien aller staatseigenen oder staatlich kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Russlands, die in Russland niedergelassen sind, zu bekleiden."