Ich greife mal den Post aus dem Blog EU-Maßnahmen gegen ein Unterlaufen von Russlandsanktionen, güterbezogene Sanktionen im Blickpunkt (compliance-circle.com) auf.
Passend hierzu gibt es mehrere Berichte, dass das Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von entsprechenden Schritten durch Dritte vorantreibt. Zu den betroffenen Gütern, welche über Drittstaaten nach Russland exportiert werden sollen sich Halbleiter, Fahrzeuge oder andere Güter, welche für militärische Zwecke Verwendung finden können, finden.
Diesem Ansinnen soll das elfte EU-Sanktionspaket Rechnung tragen.
BM Habeck bringt schärfere Ausfuhrbedingungen für sanktionierte Güter ins Spiel. Außerdem wird die Möglichkeit einer Sanktionierung von natürlichen oder juristischen Personen vorgeschlagen, wenn sich diese an solchen Maßnahmen beteiligen.
Nicht kooperative Länder können beispielsweise durch die Aufhebung von Zollerleichterungen zur Beachtung von güterbezogenen Einschränkungen bewegt werden.
Des Weiteren kommt das Sanktionsdurchsetzungsgesetz ins Spiel. Hiernach gilt der Grundsatz, dass Informationen über entsprechende Vorgänge an die zuständigen Behörden gemeldet werden sollen.
Ich finde das eine spannende Entwicklung.
Ich habe die Informationen aus dem Artikel: 10-Punkte-Plan gegen Umgehungen: Habeck nimmt Sanktions-Schummler ins Visier - n-tv.de