In einem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (Pressemitteilung Nr. 43/2023 : 8. März 2023,Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-212/22 Prigozhina/ Rat) stellt das Gericht fest, dass ein alleiniges Abstellen auf ein Verwandtschaftsverhältnisses zu einer sanktionierten Person nicht ausreichend ist, um ein Listing eines Familienmitglieds zu begründen. Es ist von der zuständigen Stelle zu begründen, welche Maßnahmen oder Geschäftsverbindungen dem Sanktionsubjekt zuzurechnen sind und im Kontext der Sanktionsmaßnahme zu sehen sind.
Siehe hierzu auch den Beitrag EU-Sanktionen gegen Mutter des Chefs der Wagner-Söldnertruppe unrechtmäßig | Compliance Circle (compliance-circle.com) und The General Court annuls the restrictive measures applied to Ms Violetta Prigozhina, mother of Mr Yevgeniy Prigozhin, in the context of Russia’s war against Ukraine (europa.eu)