Die EBA Guidelines legen aus Sicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems und deren Anwendungsbereich für bestimmte Bereiche fest. Sie gelten für die jeweiligen Aufsichtsstellen, sofern keine Abweichungen hiervon abgeklärt und abgestimmt wurden.
Die EBA Guidelines richten sich an Kredit- und Finanzinstitute im Sinne von Artikel3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 und an Behörden, die für die Überwachung der Einhaltung der diesen Unternehmen obliegenden Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AGW/BTF) zuständig sind.
Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien bei der Beurteilung der Angemessenheit der Risikobewertungen und der AGW/BTF-Richtlinien und -Verfahren der betroffenen Unternehmen anwenden.
Gegenstand der Guidelines sind Faktoren, die Unternehmen bei der Bewertung des mit ihrem Unternehmen sowie mit einer Geschäftsbeziehung oder gelegentlichen Transaktion mit einer natürlichen oder juristischen Person („der Kunde“) verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) berücksichtigen sollten. Außerdem wird dargelegt, wie Unternehmen den Umfang ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anpassen sollten, damit diese für das von ihnen festgestellte GW/TF-Risiko angemessen sind.
Quelle / Link: Guidelines ML TF Risk Factors_DE.pdf (europa.eu)