Uns beschäftigt das Thema auch und ich sehe das auch so, es hätte früher und besser kommuniziert werden können. Hilft aber alles nichts, :-)
So wie ich die Anforderung lese, sind neue Informationen zu den "Hintermännern" mit russischem Einfluss einzuholen. Das geht aber über den Kundenannahmeprozess hinaus. Sieht jemand ein Problem wegen Datenschutz?
Das ist ein treffender Hinweis. Festzuhalten ist, dass grds. datenschutzrechtliche Belange in §11a GwG geregelt werden. §11 GwG (Identitätsüberprüfung) ist unter Datenschutzgesichtspunkten als rechtliche Verpflichtung einzustufen und führt damit zu keiner Kollisionen zwischen beiden Rechtsgebieten. Der FAQ Leitfaden der EU greift die Erhebung fehlender Daten, z.B. Staatsbürgerschaften, über den KYC-Prozess (siehe Frage 12) auf. Demnach sind diese Informationen im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung von Kundendaten einzuholen. Aus meiner Sicht kann durchaus argumentiert werden, dass die Datenerhebung und -verarbeitung von der vorgenannten Privilegierung im GwG mit abgedeckt ist.
Uns beschäftigt das Thema auch und ich sehe das auch so, es hätte früher und besser kommuniziert werden können. Hilft aber alles nichts, :-)
So wie ich die Anforderung lese, sind neue Informationen zu den "Hintermännern" mit russischem Einfluss einzuholen. Das geht aber über den Kundenannahmeprozess hinaus. Sieht jemand ein Problem wegen Datenschutz?