Am 26. Oktober 2022 wurde das Zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II) im Bundeskabinett verabschiedet und in einem nächsten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Während das SDG I aus Ende Mai 2022 auf kurzfristig umsetzbare Maßnahmen abstellte soll das SDG II die Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen in Deutschland strukturell verbessern. Die Maßnahmen stellen sich in aller Kürze wie folgt dar:
- Übertragung von Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse auf die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, welche dem Geschäftsbereich des Bundesministerium der Finanzen zugehörig ist
- Regelung der relevanten Befugnisse für sanktionsbezogene Vermögensermittlung und Schaffung eines Registers für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften
- Erhöhung der Transparenz im Immobiliensektor durch die Schaffung einer elektronischen Abfragemöglichkeit der Grundbücher und der Einbindung von Immobiliendaten in das Transparenzregister
- Verschärfung und Verbesserung von Geldwäschepräventionsstandards u.a. durch ein Barzahlungsverbot beim Immobilienerwerb
Quelle: Bundesfinanzministerium - Sanktionsdurchsetzungsgesetz II