Ich bin Nils Weinhold und ich beschäftige mich beruflich (und aufgrund der großen Faszination auch privat) mit den Grundsatz- und Auslegungsfragen im Bereich der Geldwäscheprävention.
In meiner täglichen Arbeit für ein Grundsatz-Team bei einem deutschen Kreditinstitut merke ich dabei, dass der Gesetzgeber derzeit Regeln normiert, die im gesetzlichen Regelungsbild des Zwei-Parteien-Verhältnisses zwar wirksam sind, in komplexen Unternehmenskontexten dann aber schnell an die Grenzen des sinnvoll Umsetzbaren gelangen. Gleichzeitig bemerke ich eine (wohl auch europäisch getriebene) Entwicklung, die den Instituten eine immer weitergehende Prüfung der Sorgfaltspflichten über die Grenzen der eigentlichen, pflichtenbegründenden Vertragsbeziehung hinaus abverlangt. Die sichere Navigation durch diese gesetzlichen und hufsichtlichen Anforderungen stellt für mich eine spannende, aber auch erhebliche Herausforderung dar.
Das vorausgeschickt, werden Sie / werdet Ihr mich vornehmlich im Abschnitt „Geldwäsche/Terrorfinanzierung“ finden. Auf den wertvollen Gedankenaustausch mit Ihnen / Euch allen freue ich mich sehr.