EU-Maßnahmen gegen ein Unterlaufen von Russlandsanktionen, güterbezogene Sanktionen im Blickpunkt
Aktualisiert: 30. Juni 2023
Seitens der EU-Kommission werden nach EU-Vizepräsident Valdis Dombrovskis verstärkt Anstrengungen unternommen, ein Unterlaufen der EU-Sanktionen gegen Russland zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. In diesem Zusammenhang wurden bereits auffällige Handelsmuster erkannt, welche durch einen Sonderbeauftragten überwacht werden. Zu den Ländern, die auffällige Handelsmuster aufweisen, zählen, so Dombrovskis, neben der Türkei und Armenien auch weitere Länder.
Aus meiner Sicht zeigen die genannten Entwicklungen sehr deutlich, das Finanzinstitute verstärkte Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich etwaiger Güterbezüge in Ihren Finanzierungen im Blick behalten müssen.
Hierbei können Kontrollfragen hilfreich sein:
Fließen Finanzmittel in Länder mit atypischen Handelsmuster mit Russland?
Können die Finanzmittel zur Finanzierung von Gütern verwendet werden oder deren Beschaffung erleichtern?
Dienen die Mittel dazu, Handelsbeziehungen mit Russland zu knüpfen oder aufrecht zu erhalten?
Lassen die Mittelempfänger einen Bezug zu Russland (Import-/Exportbereich) erkennen?
Haben diese Parteien eine umfassende Sanktionsklausel unterzeichnet?
Verhält sich die Partei zuverlässig und kann davon ausgegangen werden, dass die vereinbarten Sanktionsbestimmungen insb. auch mit Blick auf die Güterebene eingehalten werden?
Vorgenannte Kontrollfragen sind nicht abschließend, können jedoch im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes Handlungs- und Regelungsfelder aufzeigen. Hierbei ist es nicht ausreichend, die Compliance-internen Prozesse zu adjustieren, sondern ggf. auch vertragsrechtliche Anpassungen (Güterbezug) vorzunehmen, zusätzliche Berichtswege an Compliance einzurichten oder auch die geschäftsabschließenden Stellen und Geschäftspartner zu sensibilisieren.
Es wird anhand vorgenannter Entwicklungen und einem Blick auf die güterbezogenen Einschränkungen einmal mehr sichtbar, wie stark der Komplexitätsgrad im Zuge der Sanktionsverschärfungen zugenommen hat. Ferner lässt sich anführen, dass mit der Umsetzung entsprechender Compliance-Maßnahmen weiterer Ressourcenbedarf entsteht, für ggf. fallspezifische externe Expertise, das Aufsetzen zusätzlicher interner Prüfprozesse, zusätzliche Verhandlungsrunden mit dem Geschäftspartner oder der Sensibilisierung von internen Mitarbeitern (Schulungen) oder externen Finanzierungsparteien.
Im Forum habe ich unter Güterbezogene Sanktionen | Compliance Circle (compliance-circle.com) auf das Thema verlinkt, um insbesondere vertragsrechtliche Aspekte aufzugreifen.
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Interessant ist in dem Zusammenhang, dass die EU ein Whistleblower Tool ins Leben gerufen hat. Darüber können dann solche Vorgänge gemeldet werden.
Die Seite heißt EU sanctions whistleblower tool (europa.eu)
Aktuelle Entwicklungen zu dem Thema, u.a. auf EU-Ebene finden sich im Forum / News: Zoll soll Umgehung von Russland-Sanktionen verhindern | Compliance Circle (compliance-circle.com)