Geldwäschebekämpfung quo vadis?
Auf diese Frage gibt eine EU-Parlamentssitzung vom 28.02.2023 im Ausschuss für Wirtschaft und Währung sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und ein abschließendes Fazit Aufschluss.
A) Wesentliche Erkenntnisse
Umfassende KYC-Pflichten zukünftig auch für hochrangige Fußballvereine.
Neue Obergrenzen für Bargeldzahlungen (7.000 EUR) und Krypto-Asset-Transaktionen (1.000 EUR).
Verbot sog. Goldener Pässe und stärkere Geldwäsche-Prüfmaßnahmen gegenüber entsprechenden Akteuren.
Festlegung von Standards für FIUs betreffend eines Informationsaustausches untereinander und mit Dritten sowie hinsichtlich eines Zugriffs auf Register- und Bankdaten.
Absenkung des Schwellenwerts zur Bestimmung der wirtschaftlichen Berechtigung auf größer 15% bzw. größer 5%.
Anti-Money Laundering Authority (AMLA) bekommt die Aufgabe, die nationale Umsetzung des einheitlichen AML-Regelwerks zu überwachen und eine Aufsichtsfunktion für bestimmte Finanz- und Kreditinstitute zu übernehmen.
Sämtliche Maßnahmen stehen noch unter Vorbehalt und unterliegen weiterer Verhandlungen, die voraussichtlich im April aufgenommen werden.
B) Inhaltliche Ausrichtung der Gesetzesentwürfe
In der Parlamentssitzung wurde die Sichtweise zu mehreren Gesetzesentwürfen festgelegt. Hierzu zählten nachfolgende Pakete:
Ein einheitliche Regelwerk („Single Rulebook“) der EU - Verordnung - mit Bestimmungen über die Durchführung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer und die Verwendung anonymer Instrumente wie Krypto-Assets und neuer Einrichtungen wie Crowdfunding-Plattformen. Es enthält auch Bestimmungen über sogenannte "goldene" Pässe und Visa.
Die 6. Geldwäscherichtlinie enthält nationale Bestimmungen über die Aufsicht und die zentralen Meldestellen sowie über den Zugang der zuständigen Behörden zu notwendigen und zuverlässigen Informationen, z. B. zu Registern der wirtschaftlichen Eigentümer und zu Vermögenswerten, die in Freizonen gelagert werden.
Die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Anti-Money Laundering Authority (AMLA), mit Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen, um die Einhaltung der AML/CFT-Anforderungen zu gewährleisten.
C) Zusammenfassung der verabschiedeten Texte
Unternehmen wie Banken, Vermögensverwalter und Krypto-Vermögensverwalter, Immobilien- und virtuelle Immobilienmakler und hochrangige Profifußballvereine müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen, was sie besitzen und wer das Unternehmen kontrolliert. Sie müssen auch detaillierte Arten des Risikos der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in ihrem Tätigkeitsbereich festlegen und die einschlägigen Informationen an ein zentrales Register übermitteln.
Zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen sollen Grenzen in Höhe von 7.000 EUR (Bargeld) sowie 1.000 EUR (Krypto-Asset-Transaktionen) gelten.
Verbot der Vergabe von Staatsbürgerschaften durch Investitionsprogramme ("goldene Pässe") und Einführung strengere Geldwäsche-Prüfmaßnahmen gegenüber Akteuren, welche sich im Zuge von Investitionen um Aufenthaltsrechte bewerben.
Einrichtung einer zentrale Meldestelle (FIU) ist durch jedes Mitgliedsland sicherzustellen, zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FIUs sollen untereinander und mit den zuständigen Behörden Informationen austauschen und mit der AMLA, Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft kooperieren.
Die FIUs sollen Zugriff auf Angaben zu wirtschaftlicher Berechtigung, Bankkonten sowie Grund- oder Immobilienregister haben. Ferner fordern die Abgeordneten, dass Informationen über das Eigentum an Gütern wie Yachten, Flugzeuge und Autos, welche einen Wert von 200.000 Euro übersteigen und Waren, welche in Freihandelszonen gelagert werden, erhoben und hinterlegt werden.
Von einer wirtschaftlichen Berechtigung ist bei über 15 % Eigentumsanteil oder Stimmrechte oder bei anderen direkten oder indirekten Eigentumsanteile auszugehen. Gleiches gilt ab 5 % Eigentumsanteil oder Stimmrechte an Rohstoffunternehmen oder einem Unternehmen, welches einem höheren Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung unterliegt.
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sind digital in einer EU-Amtssprache sowie in Englisch im nationalen Zentralregister zu hinterlegen. Sie sind aktuell zu halten und den zentralen Meldestellen, der AMLA, den zuständigen Behörden, den Selbstverwaltungseinrichtungen und den Verpflichteten zur Verfügung zu stellen. Die zuständige Stelle ist zudem befugt, von juristischen Personen alle Informationen anzufordern, die zur Erhebung und Überprüfung der zugehörigen wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind. Für den Fall, dass ein Register keine genauen und ausreichenden Daten zur Verfügung stellt, drohen Sanktionen.
Die AMLA soll Risiken innerhalb und außerhalb der EU überwachen und bestimmte Finanz- und Kreditinstitute nach ihrem Risikoprofil einstufen und direkt überwachen. Dieser kommt zudem die Aufgabe zu, die nationale Umsetzung des einheitlichen AML-Regelwerks zu überwachen und zu untersuchen sowie Whistleblower-Beschwerden entgegen zunehmen.
D) Nächste Schritte
Das Europäische Parlament wird die Verhandlungen über das Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufnehmen, nachdem es voraussichtlich im April auf einer Plenarsitzung bestätigt wurde. Es schließt sich das Trilogieverfahren zwischen Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der EU-Kommission an.
Fazit:
Die aus der vorgenannte EU-Parlamentssitzung übermittelten Maßnahmen sind zwar noch nicht final, lassen aber einen klaren Trend erkennen.
Einerseits werden über die AMLA neue Strukturen geschaffen, um umfassende Überwachungsmaßnahmen auszuüben. Diese Maßnahmen, wie das Single Rulebook, richten sich zum einen auf eine adäquate Umsetzung zukünftiger Geldwäschestandards in nationales Recht. Darüber würde Brüssel nicht unwesentliche Widersprüche durch eine teilweise sehr heterogenen nationale Umsetzung der aktuellen Anti-Geldwäsche-Richtlinie auf EU-Ebene im Idealfall beseitigen. Zum anderen würde sich die Überwachung, nach noch abschließend zu definierender Kriterien, auf bestimmte Finanz- und Kreditinstitute erstrecken und die Prüfmaßnahmen nationaler Aufsichtsbehörden und der EZB erweitern.
Der Kreis der Verpflichteten wird kontinuierlich weiter ausgebaut und die Prüfroutinen werden, wie sich insbesondere an der geplanten Absenkung der Schwelle zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten zeigt, engmaschiger. Anforderungen an das bestehen Compliance Set Up werden steigen und ggf. mit einem größeren Ressourcenbedarf einhergehen. Mit der Festlegung einer Bargeldobergrenze würde mit Blick auf Deutschland der derzeit uneinheitlichen Haltung auf Landesebene entgegengewirkt werden.
Begrüßenswert ist eine Stärkung der FIUs durch Standards zum Informationsaustausch, wovon der Austausch zwischen den verschiedenen FIUs profitiert sowie erweiterter Zugriffsmöglichkeiten auf Daten, die zur Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsfällen hilfreich sind.
Es bleibt spannend zu sehen, ob das Gesetzgebungsverfahren noch Anpassungen erfahren wird und wir schnell es im anstehenden Trilogverfahren zu einer Einigung kommen wird.
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Tolle Zusammenfassung, danke Andreas!